Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 10 S 76.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5256
OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 10 S 76.16 (https://dejure.org/2018,5256)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2018 - 10 S 76.16 (https://dejure.org/2018,5256)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2018 - 10 S 76.16 (https://dejure.org/2018,5256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, § 920 Abs 2 ZPO, § 33 Abs 1 S 2 BLV
    Konkurrentenstreit: Beurteilungsmaßstab bei Notengleichheit aller Gesamt- und Einzelnoten von 65 Bewerbern auf ein Beförderungsamt; Berücksichtigung einer höherwertigen Tätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, § 920 Abs 2 ZPO, § 33 Abs 1 S 2 BLV, § 50 Abs 2 BLV
    Telekom; Beförderung; Konkurrentenstreit; einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch (verneint); Leistungsvergleich; dienstliche Beurteilung; Beurteilungsmaßstab; Gesamturteil; verbale Gesamtwürdigung; einzelne Leistungsmerkmale; Ausschärfung; höherwertige Tätigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 10 S 76.16
    Sie stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 77 - 80 m.w.N.) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 46 und 48 m.w.N. und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 35 f.) überein, welcher der Senat folgt (Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 10 S 38.16 -, juris Rn. 11 - 13).

    Für die allein auf das nächsthöhere Statusamt bezogene Beförderung, die hier nicht mit der Vergabe eines ggf. bestimmte besondere Anforderungen stellenden konkreten (Beförderungs-)Dienstpostens verbunden ist, lässt sich diese in der Gesamtnote und ihrem Ausprägungsgrad ausgedrückte Leistungsgleichheit nicht durch Nuancen in der Formulierung der verbalen Gesamtwürdigung überspielen (zur nur im Ausnahmefall zulässigen Berücksichtigung von besonderen dienstpostenbezogenen Fähigkeiten bei der Vergabe eines konkreten Beförderungsdienstpostens vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013, a.a.O., Rn. 18 und 28, und vom 19. Dezember 2014, a.a.O., Rn. 26 und 28).

    Eine Untersuchung der Begründungselemente gleichbewerteter Einzelkriterien wäre unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013, a.a.O., Rn. 47).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 10 S 76.16
    Der Rückgriff auf frühere dienstliche Beurteilungen ist zulässig, weil sie Aufschluss über die Leistungsentwicklung und ggfs. über das Vorhandensein von in der aktuellen dienstlichen Beurteilung nicht abgebildeten Eignungsmerkmalen geben können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 37 m.w.N.).

    Vielmehr wäre es rechtlich bedenklich gewesen, wenn die Antragsgegnerin den Leistungsvergleich allein auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen gestützt und sodann bei gleicher Gesamtnote der aktuellen dienstlichen Beurteilung als Hilfskriterium auf die Dauer der Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens abgestellt hätte, ohne die früheren dienstlichen Beurteilungen einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 10 S 76.16
    Sie stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 77 - 80 m.w.N.) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 46 und 48 m.w.N. und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 35 f.) überein, welcher der Senat folgt (Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 10 S 38.16 -, juris Rn. 11 - 13).

    Für die allein auf das nächsthöhere Statusamt bezogene Beförderung, die hier nicht mit der Vergabe eines ggf. bestimmte besondere Anforderungen stellenden konkreten (Beförderungs-)Dienstpostens verbunden ist, lässt sich diese in der Gesamtnote und ihrem Ausprägungsgrad ausgedrückte Leistungsgleichheit nicht durch Nuancen in der Formulierung der verbalen Gesamtwürdigung überspielen (zur nur im Ausnahmefall zulässigen Berücksichtigung von besonderen dienstpostenbezogenen Fähigkeiten bei der Vergabe eines konkreten Beförderungsdienstpostens vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013, a.a.O., Rn. 18 und 28, und vom 19. Dezember 2014, a.a.O., Rn. 26 und 28).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 10 S 76.16
    Das entspricht der Rechtsprechung, nach der Besonderheiten eines Dienstpostens bei der - am Maßstab des Statusamtes auszurichtenden - Leistungsbewertung zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 28).
  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 10 S 76.16
    Sie stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 77 - 80 m.w.N.) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 46 und 48 m.w.N. und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 35 f.) überein, welcher der Senat folgt (Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 10 S 38.16 -, juris Rn. 11 - 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 10 S 38.16

    Konkurrentenstreit um das neu geschaffene Referat im Bundesministerium der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 10 S 76.16
    Sie stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 77 - 80 m.w.N.) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 46 und 48 m.w.N. und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 35 f.) überein, welcher der Senat folgt (Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 10 S 38.16 -, juris Rn. 11 - 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 10 S 32.16

    Konkurrentenstreit: Aktuelle dienstliche Beurteilung bei Besetzung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 10 S 76.16
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG und folgt der Rechtsprechung des Senats in Konkurrentenstreitigkeiten bei Anträgen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, die - wie hier - auf das vorläufige Freihalten der zu besetzenden Stelle gerichtet sind (Beschluss vom 30. März 2017 - OVG 10 S 32.16 -, juris Rn. 22; zuletzt Beschluss vom 18. Januar 2018 - OVG 10 S 7.17 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - 10 S 7.17

    Zuständigkeit bei Entscheidung über die Feststellung der Erledigung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 10 S 76.16
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG und folgt der Rechtsprechung des Senats in Konkurrentenstreitigkeiten bei Anträgen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, die - wie hier - auf das vorläufige Freihalten der zu besetzenden Stelle gerichtet sind (Beschluss vom 30. März 2017 - OVG 10 S 32.16 -, juris Rn. 22; zuletzt Beschluss vom 18. Januar 2018 - OVG 10 S 7.17 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2018 - 10 S 29.17

    Telekombeamter; dienstliche Beurteilung; Einzelbewertung; Gesamturteil;

    Da mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherer Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind, ist dies bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 8. März 2018 - OVG 10 S 76.16 - juris Rn. 5).

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG folgt kein Anspruch der Beigeladenen darauf, dass die Antragsgegnerin die Höherwertigkeit ihrer Tätigkeit über das Einfließen in ihre dienstliche Beurteilung hinaus außerdem noch als zusätzliches Kriterium bei der Auswahlentscheidung gegenüber den Beförderungskonkurrenten, insbesondere dem Antragsteller gegenüber, gewissermaßen doppelt verwertet (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 8. März 2018 - OVG 10 S 76.16 - juris Rn. 6).

  • VG Berlin, 18.05.2018 - 5 L 22.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beförderung

    Da mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherer Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind, ist dies bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2018 - OVG 10 S 76.16 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Insbesondere folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG kein Anspruch der Beigeladenen darauf, dass die Antragsgegnerin die Höherwertigkeit ihrer Tätigkeit über das Einfließen in ihre dienstliche Beurteilung hinaus außerdem noch als zusätzliches Kriterium bei der Auswahlentscheidung gegenüber den Beförderungskonkurrenten, insbesondere dem Antragsteller gegenüber, gewissermaßen doppelt verwertet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2018 - OVG 10 S 76.16 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2018 - OVG 10 S 29.17 - juris Rn. 30).

  • VG Schleswig, 02.04.2020 - 12 B 62/19

    Einstweilige Anordnung bei einer Stellenbesetzung; Anordnungsgrund;

    Die Regelbeurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen zu 2) waren jedoch im Hinblick auf das innegehabte Statusamt - und auch ansonsten - vergleichbar und daher inhaltlich dahingehend auszuschöpfen, ob die jeweiligen Einzelfeststellungen eine unterschiedliche Prognose des Eignungsgrades für den angestrebten Dienstposten ermöglichten (OVG F-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2018 - OVG 10 S 76.16 - juris Rn. 5; OVG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2019 - 2 MB 22/18 - juris Rn. 5 mit weit. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht